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Liefer-, Miet- und
Zahlungsbedingungen: |
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1 |
Spülanlagen: |
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1.1 |
Die
Spülautomaten werden vom
Vermieter oder seinem Beauftragtem zu Ihrer Veranstaltung
angeliefert und aufgebaut. Nur wenn terminlich möglich.
( Muss mit dem Vermieter
vereinbart werden ).
Am Ende Ihres Events wird die Anlage
wieder abgebaut und abgeholt. ( Muss mit dem Vermieter
vereinbart werden ).
Der Termin für Lieferung und Abholung
wird jeweils vorher vereinbart. |
| 1.2 |
Im Mietpreis für
Spülanlagen ist folgendes enthalten:
ca. 5 m Trinkwasserschlauch 3/4 " mit
GEKA Kupplung,
ca. 10 m Gummikabel
5 x 2,5 mm2 mit CEE-Form 16 A,
ca. 5 m Abwasserrohr HT 40 |
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| 1.3 |
Bei Bedarf
kann auch eine Drucksteigerungspumpe und / oder eine Abwasserpumpe, mit
ca. 15 m Abwasserschlauch 1 ",
gegen Aufpreis geliefert werden. |
| 1.4 |
Die
Anlieferung und Abholung der Spülanlage, wird mit 1,50
€ pro km
( einfache Entfernung) verrechnet. (Fahrtkostenpauschale) |
| 1.5 |
Die
Technische Einweisung an der Spülanlage wird bei Abholung durch den
Mieter oder bei Anlieferung durchgeführt. |
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| 2 |
Kaffeemaschinen: |
| 2.1 |
Im
Mietpreis für Kaffeeautomaten sind die Kaffeefilter enthalten. |
| 2.2 |
Für
die Kaffeeautomaten Nr. 4 / Nr. 5 und Vollautomat WMF ist
Gastronomie-Kaffee erforderlich, der vom Vermieter
in 1kg
Packungen bezogen werden muss und in ausreichender Menge
geliefert wird, nicht angebrochene Packungen werden wieder zurückgenommen. |
| 2.3 |
Für
die Kaffeeautomaten Nr. 3 / Nr. 4 / Nr. 5 und Vollautomat WMF ist ein
Wasserhahn mit Trinkwasserqualität erforderlich.
Für den WMF Kaffeeautomat wird
zusätzlich ein Abwasseranschluss benötigt. |
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| 3 |
Lieferung -
Abholung - Sonstige Geräte /
Geschirr: |
| 3.1 |
Alle
Geräte müssen vom Mieter selbst, oder dessen
Beauftragtem, abgeholt und zurückgebracht werden. |
| 3.2 |
Wird
es gewünscht, dass Geräte, nach vorhergehender Vereinbarung, freier
Lieferkapazität und Zusage durch den Vermieter , vom
Vermieter angeliefert und abgeholt werden, wird eine Fahrtkostenpauschale von 1,-
€ pro gefahrenem km verrechnet.
Bei Anlieferung oder
Abholung beim Mieter (Veranstaltungsort), wird je nach Größe und Gewicht der
Geräte Abladehilfe
in Form z.B. eines Staplers und, oder Personen benötigt. Sollte dies nicht
möglich sein, wird nach vorheriger Absprache eigenes Personal zum Ent-
oder Beladen mitgebracht das nach den allgemein üblichen Stundensätzen
vom Mieter vergütet werden muss. |
| 3.3 |
Wird
eine Spülanlage zu Ihrer Veranstaltung angeliefert, können die zusätzlichen
Geräte vom Vermieter mit
angeliefert werden, sofern dies Logistisch oder terminlich möglich ist. |
| 3.4 |
Bei
Lieferung einer Spülanlage für Ihr Fest, und Anmietung von Geschirr,
wird dieses, sofern dies Logistisch oder terminlich möglich
ist, mitgeliefert und abgeholt.
Bei Anlieferung oder Abholung wird je nach Größe und Gewicht der oder
des Gerätes Abladehilfe in Form z.B. eines Staplers und, oder Personen
benötigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird nach vorheriger Absprache
eigenes Personal zum Ent- oder Beladen mitgebracht das nach den allgemein
üblichen Stundensätzen vom Mieter vergütet werden muss. |
| 3.5 |
Die
Technische Einweisung für alle Geräte erfolgt:
Bei Anlieferung der Geräte ,
ansonsten bei der Abholung durch den Mieter.
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| 3.4 |
Bei Anmietung
von Geräten, Geschirr oder Zubehör, wird " keine "
- Chemische Reinheit und Sauberkeit- zugesichert. |
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| 4 |
Ver- und
Entsorgungsleitungen, Strom, Wasser: |
| 4.1 |
Der
Mieter verpflichtet sich, den Stromanschluß,
einen Wasserhahn mit Trinkwasserqualität (mit min. 2,5 bar / max. 6,0 bar) Zuleitung über
Trinkwasserschlauch und einen Abwasseranschluß, mit freiem Ablauf, " nach den gesetzlichen
Bestimmungen", auf Kosten des Mieters, zur Verfügung
zu stellen. |
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| 5 |
Zahlungsbedingungen: |
| 5.1 |
Der
vom Mieter zu zahlende Gesamtpreis, ist bei Abholung der Geräte durch den
Vermieter oder Zurücklieferung an den Vermieter ohne Abzug zu begleichen. |
| 5.2 |
Bei
Rechnungsstellung, ist der fällige Rechnungsbetrag ohne Abzug, spätestens
innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsausgang zu begleichen. |
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| 6 |
Haftung: |
| 6.1 |
Die
gelieferten Geräte oder Geschirr/Besteck sind grob
gereinigt, Sauberkeit wird nicht zugesagt oder garantiert. |
| 6.2 |
Alle gelieferten
Geräte / Zubehör und Geschirr haben bei Rücklieferung (oder bei Abholung
durch den Vermieter zum vereinbarten Termin) in ordnungsgemäßen Zustand
und Sauber zu sein. |
| 6.3 |
Bei
nicht gereinigten Geräten / Zubehör oder Geschirr wird eine pauschale
Reinigungs-Gebühr in Höhe
von 25,-
€ pro Gerät und
20- € pro 50 Speisegedecken oder 50 Kaffeegedecken
verrechnet. |
| 6.4 |
Bei
Demolierung oder Defekten, die vorsätzlich und / oder mutwillig, durch
unsachgemäße Bedienung oder Umgang, an Geräten / Zubehör und
Geschirr und evtl. damit zusammenhängende Unfälle oder
Personenschäden, entstanden sind, sowie bei Diebstahl oder
Fehlteilen, sind die für den Vermieter anfallenden Kosten vom Mieter
zu tragen und zu begleichen . |
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| 7 |
Allgemeines: |
| 7.1 |
Mietabschlussklausel: |
| 7.1.1 |
Die
Vermietung von Geräten / Zubehör und Geschirr erfolgt prinzipiell nach
der Reihenfolge der Auftragseingänge. |
| 7.1.2 |
Wenn
sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Zusage nicht
erteilt worden wäre, behalte ich mir das Recht auf Widerruf der Zusage
vor. |
| 7.1.3 |
Bei
Rücktritt von einem Mietverhältnis durch den Mieter, wird eine entsprechende Aufwandsentschädigung
in Höhe von höchstens 20 % des Mietpreises fällig, jedoch nur die
tatsächlich entstandenen Kosten. (Bei kurzfristigen Stornierungen siehe
Punkt 7.1.4) |
| 7.1.4 |
Bei
kurzfristigem Rücktritt (weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn) ist der regulär zur Zahlung an den Vermieter
fällige Mietpreis zu entrichten, falls diese Geräte / Zubehör oder Geschirr in dieser Zeit nicht mehr zu vermieten sind.
Bei eventueller Wiedervermietung wird eine Aufwandsentschädigung nach
Punkt 7.1.3 fällig.
Diese Klausel tritt außer Kraft, wenn der
Ausfall Ihres Events in unmittelbarem Zusammenhang, mit einem
Ereignis durch höhere Gewalt besteht. |
| 7.1.5 |
Der
Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen aller Art frei, die
in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen. Der Mieter verzichtet
seinerseits auf eigene Ansprüche gegen mich, der Firma B&B Buckel
Josef und für den Fall der eigenen
Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen
gegen mich, der Firma B&B Buckel Josef, meiner Mitarbeiter oder Beauftragten. |
| 7.1.6 |
An der
technischen Ausstattung aller Geräte und Zubehör dürfen keinerlei
Veränderungen vorgenommen werden. Es ist verboten die Geräte zu
Bekleben. Der Mieter haftet für alle
Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, unabhängig von seinem
Verschulden. |
| 7.1.7 |
Für
alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Der Gerichtsstand ist Ansbach. |
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| 7.2 |
Geräte-Bedienung: |
| 7.2.1 |
Die
Bedienung der Miet-Geräte erfolgt ausschließlich durch Personal des
Mieters. |
| 7.2.2 |
Bei
Stellung von Personal (nach Absprache)
durch den Vermieter, ist der ortsübliche Stundensatz,
vom Mieter an den Vermieter zu vergüten. |
| 7.2.3 |
Die
Stellung von Personal ist " nur " in Absprache mit dem
Vermieter möglich. |