Großküchengeräteverleih

 

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  Liefer- und Mietbedingungen  Geräte und Zubehör   /  Haftungsausschluß  

 

Liefer-,  Miet- und

Zahlungsbedingungen:

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Spülanlagen:

1.1

Die Spülautomaten werden  vom Vermieter oder seinem Beauftragtem zu Ihrer Veranstaltung angeliefert und aufgebaut. Nur wenn terminlich möglich.

( Muss mit dem Vermieter vereinbart werden ).

Am Ende Ihres Events wird die Anlage wieder abgebaut und abgeholt. ( Muss mit dem Vermieter vereinbart werden ).

Der Termin für Lieferung und Abholung wird jeweils vorher vereinbart.

1.2 Im Mietpreis für Spülanlagen ist folgendes enthalten:           

ca. 5 m Trinkwasserschlauch 3/4 " mit GEKA Kupplung,                         ca. 10 m Gummikabel 5 x 2,5 mm2  mit CEE-Form 16 A,                     ca. 5 m Abwasserrohr HT 40

1.3 Bei Bedarf kann auch eine Drucksteigerungspumpe und / oder eine Abwasserpumpe, mit ca. 15 m Abwasserschlauch 1 ",   gegen Aufpreis geliefert werden.
1.4 Die Anlieferung und Abholung der Spülanlage, wird  mit 1,50   pro km ( einfache Entfernung) verrechnet. (Fahrtkostenpauschale)
1.5 Die Technische Einweisung an der Spülanlage wird bei Abholung durch den Mieter oder bei Anlieferung durchgeführt.
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Kaffeemaschinen:

2.1 Im Mietpreis für Kaffeeautomaten sind die Kaffeefilter enthalten.
2.2 Für die Kaffeeautomaten Nr. 4 / Nr. 5 und Vollautomat WMF ist Gastronomie-Kaffee erforderlich, der vom Vermieter in 1kg Packungen bezogen werden muss und in ausreichender Menge geliefert wird, nicht angebrochene Packungen werden wieder zurückgenommen.
2.3 Für die Kaffeeautomaten Nr. 3 / Nr. 4 / Nr. 5 und Vollautomat WMF ist ein Wasserhahn mit Trinkwasserqualität erforderlich.                                                                     Für den WMF Kaffeeautomat wird zusätzlich ein Abwasseranschluss benötigt.
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Lieferung - Abholung   -    Sonstige Geräte / Geschirr:

3.1 Alle Geräte  müssen vom Mieter selbst, oder dessen Beauftragtem, abgeholt und zurückgebracht werden.
3.2 Wird es gewünscht, dass Geräte, nach vorhergehender Vereinbarung, freier Lieferkapazität und Zusage durch den Vermieter , vom Vermieter angeliefert und abgeholt werden, wird eine Fahrtkostenpauschale von 1,- €  pro gefahrenem km verrechnet.                                                                                                                                                                                                                                   Bei Anlieferung oder Abholung beim Mieter (Veranstaltungsort),  wird je nach Größe und Gewicht der Geräte Abladehilfe in Form z.B. eines Staplers und, oder Personen benötigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird nach vorheriger Absprache eigenes Personal zum Ent- oder Beladen mitgebracht das nach den allgemein üblichen Stundensätzen vom Mieter vergütet werden muss.
3.3 Wird eine Spülanlage zu Ihrer Veranstaltung angeliefert, können die zusätzlichen Geräte vom Vermieter mit angeliefert werden, sofern dies Logistisch oder terminlich möglich ist.
3.4 Bei Lieferung einer Spülanlage für Ihr Fest, und Anmietung von Geschirr, wird dieses, sofern dies Logistisch oder terminlich möglich ist, mitgeliefert und abgeholt.                          Bei Anlieferung oder Abholung wird je nach Größe und Gewicht der oder des Gerätes Abladehilfe in Form z.B. eines Staplers und, oder Personen benötigt. Sollte dies nicht möglich sein, wird nach vorheriger Absprache eigenes Personal zum Ent- oder Beladen mitgebracht das nach den allgemein üblichen Stundensätzen vom Mieter vergütet werden muss.
3.5 Die Technische Einweisung für alle Geräte erfolgt:

Bei Anlieferung der Geräte , ansonsten bei der Abholung durch den Mieter.

3.4 Bei Anmietung von Geräten, Geschirr oder Zubehör, wird  " keine " - Chemische Reinheit und Sauberkeit- zugesichert.
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Ver- und Entsorgungsleitungen, Strom, Wasser:

4.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Stromanschluß, einen Wasserhahn mit Trinkwasserqualität (mit min. 2,5 bar / max. 6,0 bar) Zuleitung über Trinkwasserschlauch und einen Abwasseranschluß, mit freiem Ablauf, " nach den gesetzlichen Bestimmungen", auf Kosten des Mieters, zur Verfügung zu stellen. 
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Zahlungsbedingungen:

5.1 Der vom Mieter zu zahlende Gesamtpreis, ist bei Abholung der Geräte durch den Vermieter oder Zurücklieferung an den Vermieter ohne Abzug zu begleichen.
5.2 Bei Rechnungsstellung, ist der fällige Rechnungsbetrag ohne Abzug, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsausgang zu begleichen.
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Haftung:

6.1 Die gelieferten Geräte oder Geschirr/Besteck sind grob gereinigt, Sauberkeit wird nicht zugesagt oder garantiert.
6.2 Alle gelieferten Geräte / Zubehör und Geschirr haben bei Rücklieferung (oder bei Abholung durch den Vermieter zum vereinbarten Termin) in ordnungsgemäßen Zustand und Sauber zu sein.
6.3 Bei nicht gereinigten Geräten / Zubehör oder Geschirr wird eine pauschale Reinigungs-Gebühr in Höhe von            25,- € pro Gerät      und     20- €  pro  50 Speisegedecken oder 50 Kaffeegedecken verrechnet. 
6.4 Bei Demolierung oder Defekten, die vorsätzlich und / oder mutwillig, durch unsachgemäße Bedienung oder Umgang, an Geräten / Zubehör und Geschirr und evtl. damit zusammenhängende Unfälle oder Personenschäden, entstanden sind, sowie bei Diebstahl oder Fehlteilen, sind die für den Vermieter anfallenden Kosten vom Mieter zu tragen und zu begleichen .
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Allgemeines:

7.1

Mietabschlussklausel:

7.1.1 Die Vermietung von Geräten / Zubehör und Geschirr erfolgt prinzipiell nach der Reihenfolge der Auftragseingänge.
7.1.2 Wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Zusage nicht erteilt worden wäre, behalte ich mir das Recht auf Widerruf der Zusage vor.
7.1.3 Bei Rücktritt von einem Mietverhältnis durch den Mieter, wird eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von höchstens 20 % des Mietpreises fällig, jedoch nur die tatsächlich entstandenen Kosten. (Bei kurzfristigen Stornierungen siehe Punkt 7.1.4)
7.1.4 Bei kurzfristigem Rücktritt (weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn) ist der regulär zur Zahlung an den Vermieter fällige Mietpreis zu entrichten, falls diese Geräte / Zubehör oder Geschirr in dieser Zeit nicht mehr zu vermieten sind. Bei eventueller Wiedervermietung wird eine Aufwandsentschädigung nach Punkt 7.1.3 fällig. 

Diese Klausel tritt außer Kraft, wenn der Ausfall Ihres Events in unmittelbarem Zusammenhang, mit einem Ereignis durch höhere Gewalt besteht.

7.1.5 Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Ansprüchen aller Art frei, die in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehen. Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Ansprüche gegen mich, der Firma B&B Buckel Josef und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen  gegen mich, der Firma B&B Buckel Josef, meiner Mitarbeiter oder Beauftragten.
7.1.6 An der technischen Ausstattung aller Geräte und Zubehör dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Es ist verboten die Geräte zu Bekleben. Der Mieter haftet für alle Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, unabhängig von seinem Verschulden. 
7.1.7 Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.                   Der Gerichtsstand ist Ansbach.
7.2

Geräte-Bedienung:

7.2.1 Die Bedienung der Miet-Geräte erfolgt ausschließlich durch Personal des Mieters.
7.2.2 Bei Stellung von Personal (nach Absprache) durch den Vermieter, ist der ortsübliche Stundensatz, vom Mieter an den Vermieter zu vergüten.
7.2.3 Die Stellung von Personal ist  " nur "  in Absprache mit dem Vermieter möglich.

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Bei Fragen oder Bestellwünschen wenden Sie sich bitte Vertrauensvoll an uns: bub-unterschwaningen@t-online.de    Tel. 09836/96860   /   Fax 09836/96861 oder Handy 01709630217
Stand: 17. Mai 2011

 

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